Glosse
Nürnberger Codex
Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer und psychologischer Experimente am Menschen.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen verbrecherische medizinische Experimente und Zwangssterilisationen an Menschen nicht arischer Herkunft.
Der Nürnberger Kodex gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) neben dem Eid des Hyppokrates und dem Genfer Gelöbnis zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung.
Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen
„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“1
Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal. Die Nürnberger Regionalgruppe der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.2
Der Nürnberger Kodex ist in Österreich in keinem Gesetz umgesetzt worden und hat somit keinen Rechtscharakter.3
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Ein Auflistung aller 10 Punkte findest du auf der Seite IPPNW Nürnberg. ▲
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Die aktualisierte Fassung des erweiterten Katalogs ethischer Prämissen findest du ebenfalls auf der Seite der IPPNW. ▲
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Gespannt darf man diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von Mag. Gerald Hauser durch Dr. Alma Zadić, LL.M. im Zusammenhang mit Corona-Impfung sein. ▲