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15. Verordnung: Anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020

Am 26. Jänner 2020 ergänzt Rudolf Anschober per Verordnung die im Epedemiegesetz 1950 in §1 Abs. (1) Z 1. stehende Liste der meldepflichtigen Krankheiten.

Der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 unterliegen Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an 2019-nCoV („2019 neuartiges Coronavirus“).

Für den Hinweis danken wir Steffen Löhnitz.

Fragen

Woher weiß Rudolf Anschober bereits am 20. Jänner, dass Corona zur Pandemie wird?

Und warum verhindert die Regierung dann nicht sofort die Ausbreitung durch geeignete Maßnahmen?

Wie ist die Rolle Ischgls bei der Ausbreitung der Pandemie in Europa aus diesem Blickwinkel zu bewerten?

Und warum findet die Presse als unabhängige Kontrollinstanz im Land diese Sachverhalte nicht selbst heraus und stellt in den diversen Pressekonferenzen keine einschlägigen Fragen?